Impressum
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGEN (AGB) SMILE PHONE – Audio Gästebuch Stefan Mischko | Josef-Poxleitner-Allee 45 | 82216 Maisach 1.Geltungsbereich 1.1Die Firma SMILE PHONE – vertreten durch Stefan Mischko, mit Sitz in Maisach (im Folgenden “Vermieter” genannt) vermietet über ihre Website www.smile-phone.de Audio Gästebücher und dazugehörige Extras gegen Entgelt an den Auftraggeber (im Folgenden „Mieter“ genannt). Durch Kauf/Buchung werden die AGB vom Mieter akzeptiert. Die AGB können unter: www.smile-phone.de/agb heruntergeladen, ausgedruckt oder lokal gespeichert werden. 1.2Individuelle Absprachen bedürfen immer der Schriftform und müssen vom Vermieter ausdrücklich zugestimmt werden. 1.3Mit der Buchung wird bestätigt, dass die Mieter volljährig, und voll geschäftsfähig sind. 2.Mietgegenstand 2.1Der Vermieter verleiht gegen Entgelt Audiogästebücher (umgebautes Telefon mit Hörer) und Zubehör (Acrylglas Aufsteller). Nachfolgend als „Mietgegenstand“ bezeichnet. 2.2Der Mieter stellt seinen Gästen das Audio Gästebuch und das Zubehör kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. Entgeltliche Nutzung ist verboten und Bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 3.Angebot und Vertragsabschluss 3.1Das Angebot des Vermieters ist für die Dauer von 3 Tagen nach Zugang des Angebots beim Mieter bindend. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform. 3.2Mit Abgabe des Angebots wird das Mietobjekt für die Dauer von 3 Tagen nach Zugang des Angebots für den Mieter reserviert. Diese Reservierung läuft automatisch ab, wenn der Mieter innerhalb dieser drei Tage keinen Auftrag erteilt hat oder das Angebot schriftlich abgelehnt hat. 3.3Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt zustande, wenn das Angebot schriftlich durch den Mieter angenommen und der Auftrag erteilt wurde. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Änderungen, die von dem Angebot abweichen, brauchen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wodurch der Vertrag erst zustande kommt. 3.4Nach der Auftragserteilung / Unterzeichnung des Vertrages, erfolgt die schriftliche Auftragsbestätigung mit Rechnung. Die Rechnung muss nach Erhalt unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto des Verkäufers bzw. über mittels alternativen Zahlungsmitteln (Kreditkarte, ApplePay) zu entrichten. Nach erfolgreichem Zahlungseingang gilt der Auftrag als verbindlich gebucht. Mit der Unterschrift des Vertrags werden die Datenschutz und AGBs anerkannt. 4.Mietzeit 4.1Die Mietzeit beträgt 1 Tag und umfasst den vom Mieter gebuchten Tag über den überlassenen Mietgegenstand. 4.2Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Sie verlängert sich aber nur, wenn der Verkäufer dieser Verlängerung seitens des Mieters zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss dem Verkäufer rechtszeitig, spätestens 1 Woche vor der Mietzeit zugegangen sein und von diesem schriftlich genehmigt werden. Eine Verlängerung ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Mietobjekt zur weiteren Vermietung zur Verfügung steht. Durch die Mietverlängerung entstehende Mietgebühren sind vom Mieter zu tragen. 4.3Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen. 4.4Der Mietgegenstand wird dem Mieter zu der vom Mieter angegebenen Versandadresse (per DHL Express) spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Tag der Vermietung zugeschickt. Die Rücksendung an den Vermieter erfolgt am folgenden Werktag des Miettages. Der Mieter übergibt die Mietsache am folgenden Werktag nach dem Mietdatum (bis 12:00 Uhr). Ein Retouren-Label für den Rückversand wird vom Vermieter der Mietsache beigelegt. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist eine Standgebühr von 100,- € pro Verzugs-Tag an den Vermieter zu zahlen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt. 5.Eigentumsvorbehalt 5.1Der Mietgegenstand (Telfon mit Hörer, Acrylglas-Aufsteller, Versandverpackung und Transport-Koffer) bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von SMILE PHONE – Stefan Mischko. 6.Mietzins, Versandkosten 6.1Als Berechnungsgrundlage für den Mietpreis für die dem Mieter überlassenen Mietgegenstand einschließlich Zubehör, gelten die vom Verkäufer während der Mietdauer jeweils geltende Preise, die auf der Webseite www.smile-phone.de unter dem jeweiligen Mietgegenstand angegeben werden bezogen auf die Mietdauer von 1 Tag. Der Versand des Mietgegenstandes erfolgt versandkostenfrei. Die angegebenen Preise sind brutto. 6.2Die Zahlungen haben gemäß der vereinbarten Vereinbarung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu erfolgen Sie sind ausschließlich an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 7 tägigen Zahlungsfrist gerät der Mieter in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen, Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. 6.3Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises. 7.Mietdauer und Rückgabe 7.1Der Mietgegenstand wird dem Mieter durch DHL oder DHL Express zur vereinbarten Lieferadresse gesendet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand am Lieferstandort angenommen wird. Verzögerungen oder verspäteten Erhalt durch Nichtannahme gehen zu Lasten des Mieters. 7.2Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Mietgegenstand wird jeweils vor dem Versand durch den Verkäufer auf seine Funktion überprüft. 7.3Der Mieter ist verpflichtet, die Versandverpackung bei Zustellung durch DHL auf Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle Beschädigungen beim Zusteller schriftlich vermerken zu lassen. Der Vermieter wird über einen Transportschaden unverzüglich in Kenntnis gesetzt. 7.4Der Mieter muss den Mietgegenstand zeitnah vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich festgestellte Mängel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Obwohl die Telefone mit modernen Mikrofonen ausgestattet sind, empfiehlt der Verkäufer, um eine bestmögliche Qualität der Audioaufnahmen zu erzielen, das Audio-Gästebuch an einem ruhig gelegenen Ort aufzustellen, damit die Aufnahme nicht durch überlagernde Geräusche wie Lärm oder Musik beeinträchtigt wird. Nicht verständliche Audioaufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. 7.5Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn, es handelt sich bei dem Mangel um einen versteckten Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, so ist dieser unverzüglich dem Vermieter nach Kenntnisnahme mitzuteilen 7.6Der Mieter ist für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. In diesem Falle verpflichtet sich der Verkäufer den Mietzins bis zur vollen Höhe, abhängig von der Beeinträchtigung, an den Mieter zu erstatten, vorausgesetzt, der Mangel wurde dem Vermieter unverzüglich gemeldet. 7.7Der Mietgegenstand wird per DHL oder DHL Express versendet, so dass er zeitgerecht zum Mietdatum beim Mieter ist. Dennoch kann es durch den Zusteller DHL oder DHL Express zu Zustellverzögerungen kommen. In diesem Fall kann der Vermieter Schadensersatz bei DHL beantragen. Bemerkt der Vermieter, dass die Zustellung nicht wie mit DHL vereinbart den Mieter erreichen wird, wird er sich unverzüglich mit dem Mieter in Kontakt setzen. Wenn zeitlich noch möglich kann der Vermieter dem Mieter ein Ersatztelefon anbieten. Sollte dies zeitlich oder organisatorisch nicht mehr möglich sein, so kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und erhält den kompletten Mietzins durch den Verkäufer erstattet ohne jeglichen Anspruch auf weiteren Schadensersatz. 8.Vertragsmäßiger Gebrauch 8.1Die USB-Anschlüsse der Telefone dürfen nur vom Vermieter genutzt werden. Diese werden lediglich zur Datenübertragung durch den Vermieter genutzt. Die Telefone werden über einen internen Akku betrieben, sodass ein Anschluss an ein Netzteil bzw. Powerbank nicht nötig ist. Dies wird zur Kenntnis genommen. Jeglicher Schaden durch Nutzung der USB-Anschlüsse führen und die daraus resultierenden Fehlfunktionen gelten nicht als Mangel. Eine Störung der Funktion des Telefons durch unsachgemäße Stromanbindung kann nicht als Mangel geltend gemacht werden. 8.2Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht. 8.3Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig in die Originalversandverpackung zu verpacken. Transportschäden, die aufgrund von fehlerhafter Verpackung oder anderer Verpackung als der Originalverpackung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Sollte die Originalverpackung nicht mehr für die Rücksendung nutzbar sein, hat der Mieter den Vermieter über die weitere Vorgehensweise zu kontaktieren. 8.4Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Schadensersatz wird wie folgt geltend gemacht: Beschädigung der Telefone, die zum totalen Mietausfall führen -PARIS: 500 € -LONDON & STOCKHOLM: 750 € Beschädigungen der Telefone, die repariert werden können: Schadensersatz wird in Höhe der Reparaturkosten bis max. zur Höhe des totalen Ausfalls berechnet -Beschädigung/Verlust der Elektronik: nach Reparatur- und Materialaufwand -Beschädigung oder Verlust des Acrylglasaufstellers: 50 € -Beschädigung/Verlust der Schaumstoffauskleidung der Versandverpackung: 50 € -Beschädigung/Verlust des Transportkoffers: 50 € 8.5Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für jeden daraus entstehenden Schaden. 9.Verbotene Nutzungen Dem Mieter ist untersagt: 9.1Den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder zu veräußern 9.2Das Telefon zu verändern oder auseinander zu bauen (Als Nachweis und um Plagiatismus vorzubeugen sind die Telefone verplombt) 9.3Jegliche Form von Flüssigkeiten, Lebensmittel oder Gegenstände neben oder auf das Telefon zu stellen. 9.4Den Mietgegenstand in einem nicht vor Wind- und Witterungseinflüssen geschützten Raum zu betreiben 9.5Bei Nichtbeachtung von 9.2 wird vom Vermieter gegenüber dem Mieter Strafanzeige erhoben. 10.Stornierung des Auftrages Die Stornierung des Vertrages (Kündigung) durch den Mieter ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung durch den Mieter bedarf der Schriftform. Im Falle der Stornierung fallen für den Mieter folgende Kosten an: -Ab Auftragsbestätigung bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, -Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 70 %, -Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 80 %, -Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %, der Gesamtsumme. -Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe. - 10.1Smile Phone vermietet elektronische Komponenten, die trotz intensiver Pflege und Wartung einen Defekt erleiden und ausfallen können. Der Vermieter behält sich daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Telefon-Aufnahmegeräts. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Telefon-Aufnahmegeräts versucht der Verkäufer defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlt der Vermieter dem Mieter den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück. 10.2Der Vermieter hält sich ebenfalls das außerordentliche Kündigungsrecht vor, wenn der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zum Miettag geliefert werden kann, weil ein Vormieter den Mietgegenstand nicht vertragsmäßig in der vereinbarten Zeit zurückgeschickt hat oder der Mietgegenstand durch die Vorvermietung beschädigt, zerstört oder verlustiert wurde und eine weitere Vermietung dadurch nicht gegeben ist. In diesem Fall kann der Vermieter, sofern vorrätig, ein anderes Telefonmodell dem Mieter anbieten oder erstattet dem Mieter nach Rücktritt vom Kaufvertrag den geleisteten Mietzins. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. 11.Haftung 11.1Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 11.2Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. 12.Datenschutz 12.1Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite www.smile-phone.de nachlesbar sind. 13.Schlussbestimmungen 13.1Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13.2Gerichtsstand aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Fürstenfeldbruck, der Geschäftssitz von www.smile-phone.de. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14. Abschließende Regelungen Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht in Fürstenfeldbruck vereinbart. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SMILE PHONE berücksichtigt werden. 13. Schriftformerfordernis Zusätze oder Veränderungen des Vertrages, sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisse bedürfen der Schriftform 14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Maisach, Februar 2023